Senioren
Empfänger:
a) Landesvorstand der SPD RLP
b) Landtagsfraktion der SPD RLP
Antrag:
Gesetzliche Verankerung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren durch eine Landesgesetzgebung (Beschluss eines Seniorenmitwirkungsgesetzes)
Begründung:
Eine gesetzliche Regelung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren ist im Land RheinlandPfalz bisher unzureichend geregelt. Lediglich in der Gemeindeordnung findet sich ein Hinweis darauf, dass Beiräte für die Vertretung von Seniorinnen und Senioren gebildet werden können.
Insbesondere fehlen Regelungen zu Strukturen und Mitwirkungsmöglichkeiten in Ausschüssen und Beiräten auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften. Es hat sich im Land ein Flickenteppich für die Mitwirkungsmöglichkeiten entwickelt.
Um eine zielgerichtete und effiziente Mitwirkung zu ermöglichen, ist es dringend geboten, auch in Rheinland-Pfalz eine zeitgemäße, fortschrittliche Gesetzgebung zur Regelung der Mitwirkung vonSeniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen, also auch im Land Rheinland-Pfalz zu schaffen. Diese wird auch zum Anspruch „Gut leben im Alter“ beitragen.
In mehreren Bundesländern wurde die bereits erkannt und entsprechende gesetzliche Regelungen wurden beschlossen und umgesetzt.
gez. Hans Schäfer


